Jugendarbeit

Wir wollen Schülern und Jugendlichen in erster Linie Spaß am Schießsport vermitteln. Gleichzeitig bieten wir eine umfassende und professionelle Schießausbildung. In unserem Schützenverein ist das Schießen von Luftgewehr und Luftpistole möglich. Verschiedene Jugendgewehre stehen leihweise zur Verfügung. Die Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften gehört für uns genau so zum Programm wie das Oster- und Nikolausschießen und diverse Freizeitaktivitäten.

 

Für unsere Schüler!

Laserschießen für Kinder - Keine Altersgrenze! Keine gesetzlichen Einschränkungen!

Für das Schießen mit dem Lasergewehr gibt es keine Altersbegrenzungent. Speziell Kinder können mit dem Lichtgewehr das Schießen spielerisch ausprobieren und erlernen. Die „Munition“ ist ein Lichtimpuls der auf spezielle Scheiben abgegeben wird. Das Lichtgewehr unterliegt nicht dem Waffenrecht und ist völlig ungefährlich.

Durch zahlreiche Änderungen im deutschen Waffenrecht ist es für die Vereine immer schwieriger geworden, Nachwuchsförderung zu betreiben. Die Altersbeschränkung „ab 12 Jahren“ macht es vielen Schützenvereinen schwer, mancherorts fast unmöglich, Kinder und Jugendliche zu gewinnen und für den Schießsport zu begeistern. Das Laserschießen bietet nun die Möglichkeit, diesem negativen Entwicklungstrend entgegenzuwirken. Ohne die vom Waffengesetz geforderte Altersbeschränkung können schon Kinder ab 6 Jahren die Faszination Schießsport erleben. Das Laserschießen ist aus unserer Sicht ein Muss für jeden zukunftsorientierten Verein.

Infos zu unserem neuen Lasergewehr

 

Trainingszeiten

Jeden Mittwoch findet ab 18:00 Uhr betreutes Schüler- und Jugendtraining statt.
Selbstverständlich bieten wir nach vorheriger Absprache auch Probetraings an.

 

Unser Team

Bei Interesse am Schießen stehen unsere Jugendtrainer gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Christine Hartke            (Sport- und Jugendleiterin, Vereinsübungsleiterin)   

            

christine.hartke@gmx.de
Mobil: 0177 7836054

 

 

Felix Greiner                            (Jugendbetreuer, Vereinsübungsleiter)

 

Wer "darf" schießen und wer ist geeinget?

Grundsätzlich ist lt. Waffengesetzt das Schießen von Luftgewehr oder Luftpistole ab 12 Jahren erlaubt. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, dass Kinder bereits ab 10 Jahren mit erfüllter Sondergenehmigung am Schießsport (Luftgewehr/Luftpistole) teilnehmen dürfen. Über die notwendigen Formalitäten beraten wir Sie gerne.
Durch das Lasergewehr ist Kindern ab 6 Jahren die Möglichkeit gegeben, schon frühzeitig mit dem Schießsport in Kontakt zu gelangen.
Unsere Erfahrung zeigt aber auch, dass nicht alle Kinder ab 6 Jahren schon für den Schießsport geeignet sind. Die Jugendbetreuer unseres Schützenvereins behalten sich deshalb vor, im Einzelfall und je nach körperlicher und geistiger Eignung zu entscheiden, ob eine Teilnahme am Jungendtraining sinnvoll ist oder nicht.

 

Mehr Informationen rund um den Schießsport und die Jugendarbeit gibt es hier:  

Bayerische Schützenjugend:

http://www.bssj.de/

 

Was wir sonst so machen

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